Informationen
Wie läuft eine Begutachtung ab?
Besichtigung und Dokumentation des Schadens
Nach der Terminvergabe wird Ihr Fahrzeug besichtigt. Dabei werden alle relevanten Informationen für das Gutachten dokumentiert. Zunächst werden alle unfallbedingte Beschädigungen am Fahrzeug aufgenommen. Zusätzlich werden Bilder vom Gesamtfahrzeug aufgenommen und Fahrzeugdaten zur Erstellung des Gutachtens erhoben.
Einschätzung zum Schaden und Besprechung von notwendigen Schritten
Falls notwendig werden in Absprache mit Ihnen weitere notwendige Maßnahmen (z.B. Achs- und Karrosserievermessung, Fehlerspeicherauslesung, Abnahme von verdeckenden Bauteilen) durchgeführt, um den vollen Schadenumfang festzustellen. Es wird eine erste Einschätzung getroffen und der weitere Ablauf besprochen. Sie werden von uns auch über Ihre Möglichkeiten – Mietwagen, Rechtsbeistand, Regulierungsart – aufgeklärt.
Ermittlung der wichtigsten Eckdaten und Erstellung des Gutachtens
Nach dem Besichtigungstermin werden mittels modernster Software alle relevanten Werte für das Unfallgutachten ermittelt. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt „Wie ist ein Gutachten aufgebaut?“. Auf Grundlage der ermittelten Werte wird dann das Gutachten erstellt und Ihnen der aktuelle Stand mitgeteilt.
Einreichung des Gutachtens
Das Gutachten wird von uns an alle nötigen Stellen u.a. gegnerische Versicherung oder bei Beauftragung an einen Anwalt weitergeleitet. Zusätzlich erhalten Sie auf Wunsch das Gutachten per E-Mail, aber in allen Fällen per Post. Nachdem das Gutachten bei Ihnen vorliegt, können Sie uns jederzeit erreichen und wir klären gerne alle Fragen die im Zusammenhang mit den Gutachten aufkommen.
Regulierung durch die Versicherung
Nun wird die Versicherung auf Grundlage des Gutachtens den Schaden regulieren. Wir stehen hierzu mit den Versicherung in Kontakt. Wie die Regulierung erfolgen soll - Auszahlung der Schadenssumme oder Reparatur des Fahrzeuges in einer Werkstatt - entscheiden bei einer Reparaturfreigabe Sie und wird von uns der Versicherung mitgeteilt.
Nachbesprechung zum Gutachten
Auch nach der Regulierung sind wir für Sie da. Falls Unklarheiten bestehen, helfen wir Ihnen diese aus dem Weg zu schaffen. Wir erstellen darüber hinaus auf Wunsch eine Reparaturbestätigung, um eine sach- und fachgerechte Reparatur des Schadens zu dokumentieren.
Wie ist ein Gutachten aufgebaut?
Das Gutachten gibt Ihnen die Möglichkeit nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall Ihren Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.
Zu diesem Zweck werden folgende Werte ermittelt:
- Bestimmung des Reparaturweges, der -kosten und der -dauer
Ermittlung der Vorgehensweise zur fachgerechten Instandsetzung des Fahrzeuges in Abhängigkeit von Unfallschaden und Fahrzeugtyp - Wertminderung
Minderung des Fahrzeugwertes nach den Unfall, trotz fachgerechter Reparatur - Wiederbeschaffungswert
Wert Ihres Fahrzeuges vor dem Unfall - Restwert
Wert des Fahrzeuges im aktuell, beschädigten Zustand - Nutzungsausfallenschädigung nach Schwacke
Schadenersatz für die Zeit in der das Fahrzeug aufgrund von Reparatur oder Neubeschaffung von ihnen nicht genutzt werden kann
Zusätzlich werden Informationen über das Fahrzeug erhoben:
- Technische Daten des Unfallfahrzeuges
- Auflistung der Sonderausstattung
- Auflistung von Sonderzubehör, falls vorhanden
- Angaben zu älteren, behobenen und nicht behobenen Schäden (Vor- und Altschäden)
Sowie weitere unfallspezifische Informationen:
- Daten zum Geschädigten
- Daten zum Unfallgegner
- Versicherung des Unfallgegners
- Schadensdatum und -ort
Darüber hinaus wird im Gutachten eine Entscheidung über die Reparaturwürdigkeit des Unfallschadens getroffen. Dazu wird der Wiederbeschaffungswert in Verhältnis zu den Reparaturkosten gesetzt. Falls eine Reparatur aus wirtschaftlichen Gesichtspunkte zu vertreten ist, wird im Gutachten eine Reparaturfreigabe erteilt.
Was muss beim Gutachten beachtet werden?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie gegenüber dem Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung ein Schadenersatzanspruch. Dieser Anspruch kann durch ein Kfz-Schadensgutachten nachgewiesen werden.
Mit einem Kfz-Gutachten sind Sie immer auf der sicheren Seite. Alle entstandenen Schäden werden dokumentiert und die Aufwendungen für die Reparatur ermittelt. Darüber hinaus wird auch eine eventuelle Wertminderung des Fahrzeuges, der Restwert, der Wiederbeschaffungswert und der Nutzungsausfall beziffert.
Über die Kosten brauchen Sie sich als Geschädigter keine Sorgen zu machen. Denn der Verursacher bzw. dessen Versicherung ist verpflichtet alle unmittelbar aus dem Unfall resultierende Kosten zu tragen. Zu diesen zählt auch eine neutrale und unabhängige Unfallbegutachtung. Das heißt sie erteilen den Auftrag für das Gutachten und die gegnerische Versicherung begleicht die entstandene Rechnung.
Sie sollten unbedingt beachten, dass alle Schadenspositionen bei der Versicherung geltend gemacht werden. Auch welche die auf den ersten Blick nicht offensichtlich sind. So entsteht durch den Unfall in der Regel eine Wertminderung des Fahrzeuges trotz einer fachgerechten Reparatur. Ein sogenanntes Unfallfahrzeug ist in der Tat am Fahrzeugmarkt weniger Wert als ein vergleichbares Modell ohne Unfallschaden. Diese Wertminderung muss mit neusten und branchenweit anerkannten Methoden ermittelt werden und im Gutachten nachvollziehbar dargestellt werden. Weiter werden oft Kosten durch Nutzungsausfall oder im Zusammenhang mit der Schadenregulierung entstandene Kosten für Porto, Telefon etc. nicht geltend gemacht.